Konkubinatsvertrag Fragen

Persönliche Verhätnisse

Sind Sie dennoch mit jemandem verheiratet?

Wohnverhältnisse

Leben Sie zusammen oder örtlich getrennt?
Und jeder bezahlt seine Wohnkosten selbst?
Wie leben Sie zusammen
Welcher Art ist das Mietverhältnis?
Haben Sie vor, den Mietvertrag noch anzupassen, also Solidarmiete zu vereinbaren?
Hat der Nichthauptmieter einen Untermietsvertag?
Wie ist das Wohneigentumsverhältnis?
Wie sind die Eigentumverhältnisse
Haben Sie einen Vertrag abgeschlossen, zum Beispiel Mietvertrag?

Kindsverhältnisse

Haben Sie Kinder (gemeinsam, nicht gemeinsam)?
Alter der Kinder?
Wie sind die Kindsverhältnisse
wurde das Kind/die Kinder vom Kindsvater bereits anerkannt?
Haben Sie bereits eine von der KESB genehmigte Vereinbarung über den Unterhalt und die Betreuung der Kinder?

Fragen betreffend Berufstätigkeit

Was trifft auf Sie zu betreffend Berufsarbeit?
100
100
100
100
50
50
50
Hat jemand von Ihnen einen eigenen Betrieb (selbständig, Geschäft, Bauernhof, etc.)?
Wer arbeitet in diesem Betrieb?

Fragen betreffend finanzielle Verhältnisse

4000
4000
Haben Sie Unterhaltspflichten an nicht im Haushalt lebende Kinder oder Ex-Ehegatten?
0
0

Kosten des gemeinsamen Haushalts

Welche Kosten bestreiten Sie gemeinsam (gemeinsames Haushaltskonto empfohlen)?
Welche Kosten bestreiten Sie gemeinsam (gemeinsames Haushaltskonto empfohlen)?
In welchem Verhältnis werden die Kosten bezahlt bzw. auf das Konto eingezahlt?
66
z.B. 66 %, dann bezahlt der Partner 2 34 %
Was soll gelten, wenn jemand (z.B. wegen einem finanziellen Engpass des anderen Partners) mehr bezahlt?

Regelungen betreffend Trennung

Möchten Sie nachpartnerschaftlichen Unterhalt an den finanziell unterlegenden Partner vereinbaren?
In welcher Art?
Für Partner mit gemeinsamen minderjährigen Kindern: Soll der Unterhalt zusätzlich zum Betreuungsunterhalt für das Kind bezahlt werden?
Der Betreuungsunterhalt: Bedarf minus eigenes Einkommen.
Für Partner mit gemeinsamen minderjährigen Kindern: Soll der Unterhalt zusätzlich zum Betreuungsunterhalt für das Kind bezahlt werden?
Der Betreuungsunterhalt: Bedarf minus eigenes Einkommen.